Impf-Prio

Wann wird eigentlich wer geimpft?

Das fragen sich wohl viele von euch seit der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende Dezember 2020 die Impfverordnung für die Covid-19-Impfung veröffentlicht hat.

Hier ist der Link, um alles in Ruhe nachzulesen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

Wer wann einen Anspruch hat geimpft zu werden ist ein ausgeklügeltes System und hat dem RKI (Robert-Koch-Institut) alles abverlangt. Oberstes Ziel war es dabei die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren.
Deshalb werden als erstes Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen geimpft, wenn Sie es wollen. Zusätzlich medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege. Alles auf freiwilliger Basis.

Eingeteilt wird nach verschieden hohen Prioritäten (höchste, hohe und erhöhte Priorität), die ich hier im Einzelnen kurz benennen und erklären möchte:

Schutzimpfungen mit höchster Priorität:
Hierunter zählen Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Danach folgen diejenigen, die sie pflegen und betreuen (‚(…) Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind‘) und behandeln (‚(…) Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen (…) und die, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevanteaerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden‘).
Als letztes in dieser Gruppe können sich ‚Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin‘ impfen lassen.

Schutzimpfungen mit hoher Priorität:
Als allererstes können sich die älteren Personen über 70 impfen lassen. Danach kommen Personen an die Reihe, die folgende Erkrankungen haben:
Trisomie 21, Demenz oder eine geistigen Behinderung, Personen nach einer Organtransplantation und deren enge Kontaktpersonen oder gesetzlichen Vertreter. Weiter können Schwangere und Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschentätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen und weiter Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezugauf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmit-telbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren geimpft werden.
Polizei- und Ordnungskräfte, die im öffentlichen Raum tätig sind setzen sich tagtäglich einem erhöhten Infektionsrisiko aus und sind deshalb in dieser Gruppe zu berücksichtigen. an letzter Stelle sind Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebrachtoder tätig sind, aufgeführt und können sich ebenfalls impfen lassen, wenn sie das wollen.

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität:
Hier stehen zu erst alle Personen über 60 und Personen mit folgenden Erkrankungen: Adipositas (Body-Mass-Index über 30), chronische Nieren- und Lebererkrankung, HIV-Infektion oder einer anderen Immundefizienz, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex, eine Krebserkrankungen, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen und Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Ver-fassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz. An 4. Stelle kommen Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infra-struktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen. Danach Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-virus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patientenmit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut und Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind und Lehrer und Erzieher. Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen bilden das Schlusslicht.

Alle, die sich in diesen drei Prioritäten nicht wiedergefunden haben sind nun an der Reihe.
Das kann auch ein Vorteil sein, denn nun sind einige Monate vergangen, und es haben sich Zweifel und eventuelle Fragen von selbst gelöst.

Es wird auch empfohlen, dass wenn jemand eine Erkrankung mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, bis hierhin zu warten und sich ganz am Schluß impfen zu lassen.

Die jetzige Impfsubstanz muss zwei mal gegeben werden, da die vollständige Wirkung erst durch die Auffrischimpfung gewährleistet wird. Diese wird auch nach der gleichen Reihenfolge wie die erste Impfung gegeben.

Da der Impfstoff sehr empfindlich ist, ist die Impfung nicht überall und von jederman zu machen, sondern momentan leider nur in entsprechenden Impfstationen möglich.

Wieso ist das so?

Der Impfstoff wird bei mindestens -70°C transportiert und muss auch bei dieser Temperatur gelagert werden. Das ist weder beim Arzt noch bei der Apotheke möglich.
Im Kühlschrank (2-8°C) ist der Impfstoff noch naximal 5 Tage, bei Raumtemperatur (bis zu 25°C) maximal nur noch 2 Stunden haltbar und muss verimpft werden.
Die Ampulle, die den Impfstoff enthält muss nach dem Auftauen gelöst werden und ist auch hierbei sehr empfindlich gegen sogenannte Scherkräste, die beim Schütteln entstehen. Das hierfür geschulte Personal muss die Ampulle ganz vorsichtig hin und her bewegen. Wird der Impfstof zu sehr geschüttelt ist er kaputt und muss verworfen werden.
Zusätzlich entsteht ein Druck nach dem Verdünnen und muss vorsichtig ausgeglichen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nordbahnhofstraße 61, 70191 Stuttgart