Pharmazeutische Dienstleistungen

In unserer der Nordbahnhof-Apotheke Stuttgart gibt es für Sie die Möglichkeit eine besondere Beratung zu 5 bestimmten Themen zu bekommen. Haben Sie eine der folgenden Indikationen, dann sind Sie bei uns richtig:

Blutdruck richtig messen

oder Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten (so ist der Fachbegriff)
Anspruch haben alle Patienten, die mindestens ein Medikament gegen Bluthochdruck einnehmen.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Es ist kein Rezept und kein Überweisungsschein vom Arzt notwendig. Diese Beratung ist eine Kooperation zwischen Krankenkasse und Apotheke und kostet nur eine Unterschrift, dass Sie mit dieser Beratung einverstanden sind.

Jetzt denken Sie vielleicht: Blutdruckmessen ist doch nicht schwer. Dafür brauche ich keine besondere Beratung. Das ist aber nicht richtig.

Es gibt einen großen Unterschied, ob der Blutdruck bei Ihnen zu Hause von Ihnen selbst, vom Arzt oder in der Apotheke im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen gemessen wird: Das beginnt schon vor dem eigentliche Messen.

Bei uns in der Nordbahnhof-Apotheke schauen wir ersteinmal, welcher Arm der richtige ist zum Blutdruckmessen. Das ist der sogenannte Blutdruckarm. Das ist die Grundlage und das Wichtigste des Blutdruckmessens.
Denn Blutdruckmessen kann jeder, aber richtig Blutdruckmessen nur der Apotheker. Und bald auch Sie, wenn wir es Ihnen einmal zeigen dürfen.

Alle Menschen, die einen zu hohen Blutdruck haben und ein oder mehrere Medikamente dagegen regelmäßig einnehmen, können diese spezielle Pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Medikamente, die gegen den hohen Blutdruck eingenommen werden:
Diuretika (Furosemid, Torasemid, HCT)
Betablocker (Bisoprolol, Metoprolol, Propranolol, Atenolol, Nebivolol, Carvedilol)
Calciumkanalblocker (Amlodipin, Diltiazem, Verapamil)
ACE-Hemmer (Ramipril, Enalapril, Lisinopril)
Sartane (Candesartan, Losartan, Valsartan, Irbesartan, Olmesartan, Telmisartan)
sowie Clonidin, Moxonidin und Doxazosin.

Asthmaspray richtig anwenden

oder Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten ab einem Alter von sechs Jahren (so ist der Fachbegriff)
Anspruch haben alle Patienten, die ein Asthmaspray verordnet bekommen haben und es regelmäßig bei Asthma oder COPD anwenden.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Es ist kein Rezept und kein Überweisungsschein vom Arzt notwendig. Diese Beratung ist eine Kooperation zwischen Krankenkasse und Apotheke und kostet nur eine Unterschrift, dass Sie mit dieser Beratung einverstanden sind.

Medikationsanalyse

oder Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (so ist der Fachbegriff)
Anspruch haben alle Patienten, die 5 oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente vom Arzt verordnet bekommen haben und sie regelmäßig einnehmen.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Es ist kein Rezept und kein Überweisungsschein vom Arzt notwendig. Diese Beratung ist eine Kooperation zwischen Krankenkasse und Apotheke und kostet nur eine Unterschrift, dass Sie mit dieser Beratung einverstanden sind.
Es sind hier zwei Termine nötig. Zum ersten Termin bringen Sie alle Medikamente zu uns in die Nordbahnhof-Apotheke Stuttgart mit. Es ist uns egal, wo Sie die Verpackungen erworben haben. In einer anderen Apotheke oder im Internet. Es ist egal, ob Sie Medikamente vom Arzt verschrieben bekommen und in der Apotheke geholt haben oder ob Sie sich selbstständig in einer Drogerie gekauft haben.

Nach einer Organtransplantation

oder Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantiertenn (so ist der Fachbegriff)
Anspruch haben alle Patienten, die eine immunsuppressive Therapie begonnen haben.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Es ist kein Rezept und kein Überweisungsschein vom Arzt notwendig. Diese Beratung ist eine Kooperation zwischen Krankenkasse und Apotheke und kostet nur eine Unterschrift, dass Sie mit dieser Beratung einverstanden sind.

Für Krebspatienten

oder Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie (so ist der Fachbegriff)
Anspruch haben alle Patienten, die ein Medikament gegen Krebs (ein Antitumortherapeutikum) oral einnehmen. Oral eingenommen werden z.B. Säfte, Tropfen, Tabletten, Dragees oder Kapseln.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Es ist kein Rezept und kein Überweisungsschein vom Arzt notwendig. Diese Beratung ist eine Kooperation zwischen Krankenkasse und Apotheke und kostet nur eine Unterschrift, dass Sie mit dieser Beratung einverstanden sind.

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